Auswertung Umfrage bezüglich tatsächlicher AT-Kosten der Diabetologischen Schwerpunktpraxen In Baden-Württemberg

RUNDSCHREIBEN: Liebe Kolleg innen, im Anhang habe ich Ihnen die Auswertung unserer Umfrage bezüglich tatsächlicher AT-Kosten der Gruppe 29, 30 und 31 der Diabetologischen Schwerpunktpraxen In Baden-Württemberg angehängt.

Herzlichen Dank für ihre zahlreiche Teilnahme an der Umfrage, die doch ein erstaunlich homogenes Bild ergibt: die tatsächlichen Werte für die AT Gruppen 29, 30 und 31 unterscheiden sich nur unwesentlich bei uns Diabetologen abhängig von unseren Zulassungsstatus. Dies zeigt eindeutig, dass die willkürliche Zuordnung der AT- Werte abhängig vom hausärztlichen oder fachärztlichen Zulassungsstatus so nicht weiter aufrechterhalten werden kann.
Realistisch ist für die AT-Werte der Gruppe 29 folglich ein Wert von 195€., für die AT-Gruppe 30 ein Wert von 272€ und für die AT-Gruppe 31 ein Wert von 340€. Dies gilt zumindest für die Quartale bis Ende 2022.
 
Ich hoffe, dass Ihnen diese Zahlen nützen, sofern sie einen Unwirtschaftlichkeitsvorwurf durch die Prüf- Gremien erhalten.
 
Unsere nächste Aufgabe wird es sein, als Genossenschaft bei unserer neuen KV-Führung vorstellig zu werden um dieses Anliegen in die laufenden und anstehenden Prüfverfahren bis 2022 einzubringen. Es ist dringend an der Zeit, dass für die Diabetologischen Schwerpunktpraxen die Besonderheit im Verordnungsvolumen anerkannt und festgeschrieben werden, ansonsten ist eine vernünftige Tätigkeit in Diabetologische Schwerpunktpraxis wirtschaftlich nicht mehr vertretbar.
 
Dies muss in aller Deutlichkeit gegenüber dem KV-Vorstand dargestellt werden. Wir werden uns möglichst bald um entsprechende Termine und Gespräche bemühen.
 
Nach derzeitigem Stand 2022 gelten für  (bis Q4/2022)
Hausärzte:                                     AT 29: 93,96€; AT 30: 239,96€; AT 31: 319,42€
Internisten ohne Schwerpunkt: AT 29: 161,10; AT 30: 298,08€; AT 31: 338,20€
Kardiologen:                                  AT 29: 155,62; AT 30: 269,00; AT 31: 330,95€
Endokrinologen/ Diabetologen: AT 29: 195,70€; AT30: 272,57€; AT 31: 338,44€
Von uns erhoben:                         AT 29: 195,00€; AT 30: 272,00€; AT 31: 340,00€
 
Dies belegt, dass die Diabetologischen Schwerpunktpraxen nach unserer Erhebung genau mit der Gruppe der Endokrinologen identisch sind. Zumindest was die diabetesbezogenen Verordnungen betrifft.
 
Wir fordern eine Zuordnung der Diabetologischen Schwerpunktpraxen in die Fachgruppe der Endokrinologen in Bezug auf Diabetesmedikamente.
Dies muss auch für die Zukunft bei den neuen Eingruppierungen der Antidiabetika gelten!
 
Ab 2023 wurden die Richtwerte aus bekannten Gründen geändert:
Es wurde der ursprüngliche AT 29 (Antidiabetika, Patienten ohne Insulin) in die zwei neuen AT 71 (Antidiabetika, klassische orale Wirkstoffe) und AT 72 (Antidiabetika, neuere Wirkstoffe, SGLT2 Hemmer und Inkretine) aufgeteilt.
Der ehemalige AT 30 (Antidiabetika, Patienten mit basal unterstützter oraler Diabetestherapie [Typ 2 BOT] oder konventioneller Insulintherapie [Typ 1 CIT]) wird unter der Bezeichnung AT 73 (Antidiabetika, Basal-, Intermediär- und Mischinsuline) und der ehemalige AT 31 (Antidiabetika, Patienten mit intensivierter konventioneller Insulintherapie [ICT Typ 1/2]) unter der Bezeichnung AT 74 (Antidiabetika, schnellwirksame Insuline) fortgeführt.
Entfallen ist in diesem Zusammenhang auch die besondere Patientenzählung, nach der jeder Verordnungspatient nur einem der ehemaligen drei AT 29, 30 oder 31 zugeordnet wurde. Mit der neuen Systematik folgen die vier neuen AT 71, 72, 73 und 74 nun der allgemeinen, wirkstoffbezogenen Zählweise aller anderen AT: Jeder Patient, der in einem Quartal aus einem oder mehreren AT eine oder mehrere Verordnungen erhält, löst je AT und Quartal einmal den entsprechenden AT-Richtwert aus, der dann zum praxisindividuellen Richtwertvolumen hinzugerechnet wird. (KV Ba-Wü Dezember 2022)
 
Die Werte wurden für 2023 wie folgt festgelegt:
Haussärzte:                                    AT 71: 20,12€; AT 72: 221,24€; AT 73: 150,22€; AT 74: 177,62
Internisten ohne Schwerpunkt: AT 71: 19,99€; AT 72: 259,66€; AT 73: 167,94€; AT 74: 200,85
Kardiologen:                                  AT 71: 19,83€; AT 72: 206,39€; AT 73: 153,85€; AT 74: 190,94
Endokrinologen/ Diabetol.:   AT 71: 19,56 €; AT 72: 285,31€; AT 73: 155,90€; AT 74: 192,83
Von uns vorgeschlagen:          AT 71: 19,56 €; AT 72: 285,31€; AT 73: 155,90€; AT 74: 192,83
 
Es ist offensichtlich, dass auch in der neuen Systematik die diabetologischen Schwerpunktpraxen benachteiligt, sein werden. Es muss deshalb unser Ziel sein auch in der neuen Systematik eine Sonderregelung für die DSP durchzusetzen, nämlich Gleichbehandlung mit der Fachgruppe der Endokrinologen für die AT-Gruppen: 71,72,73 und 74.
 
Die Problematik wird sein, wie die diabetologische Schwerpunktpraxis erfasst werden kann. Eine Möglichkeit wäre die Teilnahme am Selektivvertrag Diabetes der AOK, dort sind die Qualitätskriterien dargestellt und geprüft. Sie entsprechen im Großen und Ganzen den in D anerkannten Kriterien der DSP. Wer nicht am Vertrag teilnimmt, kann auf Einzelantrag mit Nachweis der Kriterien die Sonderregelung beantragen.  Ich gehe davon aus, dass dies nur Einzelfälle sein werden.
 
Mit besten kollegialen Grüßen
 
Richard Daikeler

Rundschreiben Arzneimittelwitschaftlichkeit
2023-01_Protokoll_FGB-Neue Ampel

Wirtschaftlichkeitsberechnung_Daikeler[1]