Diabetologen Baden-Württemberg e.G. - Brauchen wir schon wieder einen neuen Verein?

Eine Gruppe niedergelassener Diabetologen in Baden-Württemberg hat nach ausführlicher Diskussion eine Genossenschaft gegründet und diese am 22.07.2008 im Genossenschaftsregister eintragen lassen. Man kann sich fragen, ob wir nicht schon genug Vereinsmeierei innerhalb der Diabetologie haben und nicht leicht auf solch einen zusätzlichen Verein verzichten könnten. Nein! Die Gründe für die Etablierung einer Diabetologen-Genossenschaft waren so stichhaltig, da aus unserer Sicht die Genossenschaft zur Überlebensstrategie der niedergelassenen Diabetologen in Baden-Württemberg werden könnte.

Bekanntermaßen ist innerhalb des EBM die spezialisierte diabetologische Leistung in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis, insbesondere die Tätigkeit der Diabetesberaterin, die Schulungsaktivitäten und die Fußambulanz nicht in adäquater Form erfasst und vergütet. Eine einigermaßen wirtschaftlich einträgliche Situation lässt sich trotz hoher Qualifikation nicht darstellen.

Durch die DMP's wurden Abrechnungsmöglichkeiten für die diabetologische Schwerpunktpraxis geschaffen, die zum Teil jedoch noch nicht ausreichend die Vergütung diabetologischer Leistungen darstellen. Die Situation ist zwar besser geworden, aber nach wie vor ist ein niedergelassener Diabetologe deutlich davon entfernt, ein anderen internistischen Fachärzten vergleichbares Einkommen durch rein diabetologische Tätigkeit zu erzielen.

Nach wie vor ist zusätzlich hausärztliche oder andere fachärztliche Tätigkeit erforderlich, um eine befriedigende Einkommenssituation zu erreichen. Dieser Zustand ist auf Dauer untragbar!

Spezifische diabetologische Leistung erfordert nicht weniger qualifizierte Tätigkeit als in anderen fachärztlichen Bereichen, z.B. Cardiologie oder Gastroenterologie, und fordert zum Teil erheblich höheren logistischen Aufwand und Weiterbildung von nicht-ärztlichem Assistenzpersonal wie Diabetesberaterin, Diabetesassistentin und Diätassistentin sowie Wundschwester, ganz zu schweigen von strukturiertem diabetesspezifischem Qualitätsmanagement.

Bisher waren Gespräche über Vergütung diabetologischer Leistung sowohl auf Bundes- als auch auf regionaler Ebene erfolglos verlaufen, da die Interessengruppe der Diabetologen zu klein und zu starke konkurrierende Interessen mit anderen Berufsgruppen wie Hausärzten und im eigenen Haus bestanden. Schlussendlich fehlte die rechtliche Grundlage für Selektivverträge.

Die Situation hat sich geändert. Durch die aktuelle Gesetzgebung im Gesundheitswesen ist das Verhandlungsmonopol der Kassenärztlichen Vereinigung im ambulanten Bereich gefallen. Ärzteverbände, Genossenschaften oder andere Gruppen können mit Krankenkassen Verträge zur hausärztlichen oder spezifisch fachärztlichen Versorgung schließen, die auch die Honorierung spezieller Leistungen beinhalten. Ein Ausstieg aus dem kassenärztlichen Versorgungssystem ist hierbei nicht mehr zwingend erforderlich, sondern diese Verträge können als "add on" im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgeschlossen werden.

Im Bereich der hausärztlichen Versorgung haben MEDI und der Hausärzteverband hier in beeindruckender Weise gezeigt, dass für die Gruppe der Hausärzte bei geschlossenem Auftreten nach außen mächtige Eckpfeiler im Honorarpoker aus dem Gesamtbudget gesetzt werden können.

Aus unserer Sicht sollte sich die spezifische diabetologische Tätigkeit im fachärztlichen Bereich auf Überweisung der kooperierenden Hausärzte darstellen. Hier besteht für die spezifisch ausgestatteten und ausgebildeten Diabetologen in Schwerpunktpraxen eine gewisse Monopolstellung, die effektiv gegenüber Kostenträgern eingesetzt werden kann, sofern Geschlossenheit innerhalb der Gruppe nach außen darstellbar ist.

In intensiven Gesprächen wird mit den Krankenkassen über eine spezifische diabetologische Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus in Baden-Württemberg zu diskutieren sein: Einerseits in Bezug auf die erforderlichen Qualitätskriterien, andererseits in Bezug auf die hierfür erforderlichen Honorarstrukturen, selbstverständlich unter Beachtung des Primats der fachärztlichen Versorgung der vertragsbeteiligten Ärzte, die im Falle einer adäquaten Honorierung sich gemäß Schnittstelle auf Überweisungstätigkeit verpflichten sollten.

Die Beschränkung auf diese fachärztliche Tätigkeit erlaubt die Entwicklung in die Tiefe und somit die Darstellung eines weitgehenden klinikersetzenden Tätigkeitsspektrums, das durch Vermeidung stationärer Aufenthalte und Verkürzung von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen und Invalidität finanzielle Einsparungen realisieren kann, die zur Realisierung einer adäquaten Honorierung verwendet werden können.

Erstes Ziel sollte eine qualitativ hochwertige wohnortnahe ambulante kontinuierliche Versorgung von Problempatienten mit Diabetes Typ 2 und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine adäquate Honorarsituation. Vertrags- und Gesprächspartner sind in erster Linie die Krankenkassen, wobei die kleine Gruppe der niedergelassenen Diabetologen sicherlich Kooperationspartner im Verhandlungspoker benötigt, ebenso wie bei der Realisierung und Abwicklung von eigenen Vertragsstrukturen. Dies kann durchaus die Kassenärztliche Vereinigung mit ihren bewährten Strukturen sein, dies können jedoch auch andere Verbände und einflussreiche Arztgruppen sein.

Aufgabe der Genossenschaft ist es, die Gruppe der niedergelassenen Diabetologen gegenüber diesen Verbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung ebenso zu vertreten wie gegenüber den Krankenkassen. Die Rechtsform der Genossenschaft ermöglicht Gespräche auf Augenhöhe als eigenständige Gruppe. Ganz klar ist, dass hier die Geschlossenheit der Schwerpunktdiabetologen in Baden-Württemberg der Hauptmachtfaktor sein wird.

Der Berufsverband BVND ist auf Bundesebene wichtig, um Lobbyismusarbeit für die Schwerpunktdiabetologie im Grundsätzlichen zu betreiben. Honorarfragen und Versorgungsfragen im föderal gegliederten System sind regional zu regeln. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass der Berufsverband hier nicht in adäquater Form wahrgenommen wird. Deshalb die Gründung einer regionalen Genossenschaft, die in politischer Abstimmung mit dem Bundesverband BVND regional besser reussieren wird.

Zum Vorstand der Genossenschaft wurden Richard Daikeler und Klaus Kusterer gewählt. Dem Aufsichtsrat der Genossenschaft gehören Joachim Bucher, Markus Öchslen und Sebastian Zink an.

Gespräche mit der AOK und dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung laufen bereits. Der Vorstand wird um größtmögliche Transparenz bemüht sein und den Mitgliedern der Genossenschaft relevante Ergebnisse zeitnah zur Diskussion stellen.

Mitgliedsanträge können online ausgefüllt werden oder beim Vorstand oder Verwaltungsrat angefordert werden. Auf unserer Homepage werden relevante Informationen regelmäßig publiziert werden. Ein Newsletter ist in Arbeit.

Enge Kooperation mit anderen Diabetologengenossenschaften in Deutschland besteht und der Vorstand ist bestrebt das Genossenschaftskonzept weiter zu bewerben, um die politische Schlagkraft zu erhöhen.

Werden Sie Mitglied in der Genossenschaft der niedergelassenen Diabetologen in Baden-Württemberg und unterstützen Sie uns somit solidarisch bei der Erreichung unserer gemeinsamen Ziele. Zur offenen Diskussion stehen wir immer zur Verfügung. Wir sind bestrebt, den gemeinsamen Konsens kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Für die Diabetologengenossenschaft Baden-Württemberg
1.Vorstand
Dr. R. Daikeler