Streichung Vertreterpauschale in Verbindung mit Zielauftragspauschale durch die AOK i. R. Selektivvertrag Hausarzt-zentrierte-Versorgung (HzV)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen: Wie Sie vielleicht schon selbst bei der Schlusszahlung für das 2. Quartal 2023 i. R. des Selektivvertrags der HzV, abgerechnet via HÄVG, bemerkt haben, fehlt eine nicht zu vernachlässigende Summe des Honorars und somit der erbrachten Leistung in unseren diabetologischen SPP. Gestrichen wurde die Zielauftragspauschale 56050 in Verbindung mit der Vertreterpauschale, und dies über mehrere Quartale rückwirkend. Paradoxerweise wird dies dann auch noch mit der DMPE2Z (DMP-Einschreibung des Patienten in der diabetologischen SPP) verknüpft, was sowohl semantisch als auch inhaltlich völlig falsch ist.

Streichung Vertreterpauschale in Verbindung mit Zielauftragspauschale durch die AOK i. R. Selektivvertrag Hausarzt-zentrierte-Versorgung (HzV)

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Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen: Wie Sie vielleicht schon selbst bei der Schlusszahlung für das 2. Quartal 2023 i. R. des Selektivvertrags der HzV, abgerechnet via HÄVG, bemerkt haben, fehlt eine nicht zu vernachlässigende Summe des Honorars und somit der erbrachten Leistung in unseren diabetologischen SPP. Gestrichen wurde die Zielauftragspauschale 56050 in Verbindung mit der Vertreterpauschale, und dies über mehrere Quartale rückwirkend. Paradoxerweise wird dies dann auch noch mit der DMPE2Z (DMP-Einschreibung des Patienten in der diabetologischen SPP) verknüpft, was sowohl semantisch als auch inhaltlich völlig falsch ist. Das Eine hat mit dem Anderen vertragsgemäß rein gar nichts zu tun! In unserem Praxisbeispiel SPP Zweigle fehlen somit ad hoc rund 15000€ an Honorar. Ansprechpartner bei der HÄVG ist Herr Moris Hammer. Ihn hierauf angesprochen, gab er die mündliche Auskunft, dass es sich hierbei um ein kombiniertes Softwareproblem der AOK handelt. Er riet unserer Praxis, hiergegen Widerspruch einzureichen. Der Vorgang ist wie gesagt noch nicht in schriftlicher Form seitens der AOK und HÄVG veröffentlicht. Warum Widerspruch bei einem offensichtlichen fehlerhaften Management bezüglich der Schlusszahlung unseres Honorars und damit für die bereits erbrachten Leistungen eingelegt werden soll/muss, erschließt sich uns nicht. Uns wird somit eine vermeintliche Doppelabrechnung vorgeworfen! Unterlässt man es, läuft man unter Umständen Gefahr, auf den Fehlbetrag zu verzichten!

Daher unser Appell an Sie alle:
1. Prüfen Sie bitte umgehend (sofern noch nicht geschehen) im Mitgliederportal der HÄVG Ihre Abrechnung für das 2. Quartal 2023 und rückwirkende Quartale.
2. Für diejenigen die es betrifft, legen Sie sofortigen Widerspruch in schriftlicher Form bei der HÄVG z. H. Herrn Moris Hammer ein. Herr Hammer gab uns die mündliche Auskunft, dass das Problem bei der AOK liegt und wir hier mit der AOK direkt den Sachverhalt klären sollen. Hier bin ich schon dran und versuche via Herrn Fechter/MEDI die verantwortliche Person bei der AOK ausfindig zu machen.
Zwei weitere hiervon unabhängige Fehler des AOK/HÄVG-Systems sind zu benennen: Immer wieder kehrend kommt es zur Streichung der Zielauftragspauschale 56050, wenn die LANR des Zuweisers „fehlerhaft“ ist. Dies passiert beispielsweise, wenn ein MVZ mit mehreren Kollegen die Überweisung ausstellt, die LANR aber nicht mit dem Zuweiser übereinstimmt.

Die Betriebsstätten Nummer ist allerdings in jedem Fall korrekt. Wenn wir in diesem Fall „Betriebstätten Nummer korrekt-LANR nicht übereinstimmend“ die AOK nach der „richtigen“ LANR fragen, bekommen wir unisono die Antwort der AOK: „Das fällt unter den Datenschutz“ und damit ist die 56050 gestrichen! Die 56050 ist mit 12,50€ dotiert und maximal 5x im Quartal abrechenbar. Somit fehlt unter Umständen pro Quartal/Patient ein Betrag von bis zu 50€! Die Lösung dieses Problems muss dringend mit der AOK angestrebt werden! Ein weiteres Ärgernis ist die Streichung der Zielauftragspauschale 56050 im Falle, dass ein anderer Arzt mit der Qualifikation „Ebene 2“ im DMP zu uns zuweist. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn ein diabetologisch tätiger Kollege/Kollegin einen/eine Patient:in mit advanced-AID zu uns zuweist, weil er den/die Patient:in schlichtweg inhaltlich, fachlich und von seiner Personal- und Strukturqualität nicht betreuen kann. Wir sollen dann die aufwendige Betreuung leisten, für 0€!
An diesen Beispielen sehen Sie die vor uns liegende Arbeit mit den Verbänden MEDI, HÄVG und insbesondere mit der AOK. Wir kümmern uns darum, verlassen Sie sich darauf!

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.


Es grüßt Sie herzlich und kollegial im Namen der Diabetologen e. G.
Ihr Dr. Bernhard Zweigle Internist und Diabetologe Mitglied des Vorstands der Diabetologen e. G.