Aalen, den 02.05.2024
Widerspruch Streichung diabetologischer Leistungen durch die HÄVG
Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchten wir Sie zu dem aktuellen Stand zur „Streichung
Vertreterpauschale 0004 in Verbindung mit Zielauftragspauschale 56050 durch
die HÄVG im Rahmen Selektivvertrag hausarztzentrierte Versorgung“
informieren.
Wir haben Sie im Oktober 2023 darüber informiert, dass hier der HÄVG ein
offensichtlicher Abrechnungsfehler unterlaufen ist. Wir mussten
zwischenzeitlich uns anwaltlich (Anwaltskanzlei Ratajczak & Partner,
Rechtsanwalt Herr Gottwald), vertreten lassen, um uns bei der HÄVG zu
akkreditieren und zuständige Ansprechpartner seitens der HÄVG zu finden.
Mit Rücksprache mit der HÄVG, in dieser Angelegenheit vertreten durch Herrn
Morris Hammer, ist nun die Rückabwicklung der Streichung der
diabetologischen Leistung, insbesondere der 56050 in den Jahren 2021 bis
Anfang 2023 erfolgt.
Hintergrund war, dass die HÄVG fälschlicherweise in diesem Zeitraum die 0004
zusätzlich zur Vertreterpauschale 56050 abgerechnet hat.
Die HÄVG hat nun die 0004 im angegebenen Zeitraum gestrichen, bitte achten
Sie hierbei auf das Datum der Streichung und die hinzugesetzten Leistungen der
Ziffer 56050, ebenso mit dem entsprechenden Leistungsdatum.
Nach kürzlich erfolgter Rücksprache mit Herrn Hammer haben sich auch
Kolleginnen und Kollegen bei der HÄVG gemeldet, um sich die Rückabwicklung
erklären zu lassen.
Im angegebenen Zeitraum abgerechnete und rück abgerechnete Leistungen
haben wir exemplarisch an der HÄVG-Abrechnung von Dr. Bernhard Zweigle
überprüft. Hierbei sind nun keine Unstimmigkeiten mehr nachzuvollziehen. Die
in 03/2024 erfolgte Abrechnung/Rückrechnung ist nun inhaltlich und
rechnerisch richtig.
Somit sollte Ihnen nun wieder das Geld zur Verfügung stehen, für das Sie auch
tatsächlich Leistungen erbracht haben.
An diesem Beispiel sehen wir alle, wie wichtig es ist, eine gemeinsame und
starke Interessenvertretung zu haben.
Auch in Zukunft werden wir alles daransetzen, dass erbrachte Leistungen auch
entsprechend honoriert werden, im Selektivvertrag vereinbarungsgemäß
unbudgetiert.
Die von uns angemahnte Streichung der Zielauftragspauschale aufgrund
angeblich fehlerhafter LANR-Angaben des Zuweiser befindet sich weiterhin
seitens der HÄVG in Prüfung. Wir versichern Ihnen, dass wir in dieser Sache in
engem Austausch mit der HÄVG bleiben werden und auf eine definitive Klärung
hinwirken.
Offensichtlich schwieriger gestaltet sich die Streichung erbrachter Leistungen
in der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Falle einer Zuweisung durch
Kollegen/Kolleginnen, welche ebenfalls die Qualifikation der Ebene 2 besitzen,
die Leistung aber nicht durchführen wollen oder können.
In dieser Angelegenheit werden wir uns mit dem MEDI-Verbund und der AOK
Baden-Württemberg in Verbindung setzen, um auch hier eine 100%ige
Bezahlung der durch uns erbrachten Leistungen zu erzielen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie trotz aller Widrigkeiten gesund und zuversichtlich,
es grüßen Sie herzlich und kollegial
Ihre
Dr. med. Bernhard Zweigle Dr. med. Erik Wizemann
Vorstandsmitglied und Sprecher Diabetologen e. G. Vorstandsmitglied
Diabetologen e. G.